Sehr geehrte Eltern,
das Schulgesetz für Baden-Württemberg sieht die Möglichkeit einer vorzeitigen Einschulung für Ihr Kind vor (§74,1 SchG).
D. h., wenn Ihr Kind im Zeitraum zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.06.2020 geboren wurde, können Sie es bis zum Beginn des Schuljahres, d. h. bis spätestens 31. Juli 2025 bei uns anmelden.
Voraussetzung ist, dass Sie als Eltern das wünschen und zu erwarten ist, dass Ihr Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Sollten Sie eine vorzeitige Einschulung für Ihr Kind in ernsthafte Erwägung ziehen und diese wünschen, senden Sie uns bitte bis Montag, 17.02.2025, eine E-Mail an sekretariat@thsr.de mit Ihren Kontaktdaten, dem Namen und Geburtsdatum Ihres Kindes.
Sie erhalten dann die Unterlagen für die Schulanmeldung zugesandt.