Aus den Rathäusern

An Urnenstelen und auf Baumgräbern bitte keine Kerzen und Blumen ablegen

Unsere Urnenstelen und Baumgräber auf dem Nußlocher und Maisbacher Friedhof sind Orte der Ruhe und des Gedenkens, die uns allen am Herzen liegen. Um...

Unsere Urnenstelen und Baumgräber auf dem Nußlocher und Maisbacher Friedhof sind Orte der Ruhe und des Gedenkens, die uns allen am Herzen liegen. Um die Würde dieser Orte zu bewahren und sie langfristig zu erhalten, möchten wir auf eine wichtige Regelung unserer Friedhofsordnung hinweisen.

Bitte beachten Sie, dass an den Urnenstelen und auf den Baumgräbern keine dauerhaften Grablichter (batterie- oder solarbetriebene Leuchten), Bilder oder Gedenksteine abgelegt bzw. aufgestellt werden dürfen. Das Einstecken von Blumen oder Ablageblechen sowie das Anbringen von Nägeln, Drähten oder Schrauben an den Verschlussplatten der Stelen ebenfalls nicht, da dies Schäden an den Kammerabdeckungen verursachen kann.

Damit Sie dennoch persönliche Gedenkobjekte an der Ruhestätte von Angehörigen niederlegen können, stehen in der Mitte der Stelen besondere Gedenktische bereit. Dort dürfen Sie Erinnerungsstücke abstellen – dies ist ausdrücklich erlaubt und willkommen!

Im Rahmen von Bestattungen darf Grabschmuck wie Blumenschmuck oder Kerzen vor der Urnenstele bzw. im Baumgrabfeld auf dem Boden abgelegt werden. Dabei soll beachtet werden, dass keine anderen Urnenkammern verdeckt sind. Der Schmuck muss spätestens eine Woche nach der Bestattung entfernt werden.

Das Personal der Gemeinde führt in regelmäßigen Abständen Kontrollen durch, um die Einhaltung der Friedhofsordnung sicherzustellen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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von Gemeinde Nußloch
14.02.2025
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