In der polizeilichen Umweltschutzverordnung ist geregelt, dass Hauseigentümer spätestens an dem Tag, an dem das Gebäude bezogen wird, dort eine Hausnummer anzubringen haben. Die Hausnummer muss von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut sichtbar sein. Im Notfall kann das entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein.