Neu im Regierungspräsidium Tübingen

Andreas Eytner wird Leiter des Strahlenschutzreferats

Regierungspräsident Klaus Tappeser hat die Leitung des neuen Referats „Strahlenschutz“ mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 an Andreas Eytner übergeben.
Andreas Eytner
Regierungspräsident Klaus Tappeser (rechts) bei der Urkundenübergabe an Andreas EytnerFoto: Katrin Rochner / Regierungspräsidium Tübingen

„Aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit in der Fachaufsicht Strahlenschutz für die Regierungspräsidien und seiner Erfahrung auf verschiedensten Verwaltungsebenen ist Eytner eine Idealbesetzung für die neue Aufgabe“, so Tappeser. „Es ist gut, dass wir unser Strahlenschutzreferat so zügig und mit einer hohen fachlichen Kompetenz besetzen können.“

Der 60-jährige Andreas Eytner ist gebürtig aus Südbaden. Von 1985 bis 1988 hat der Diplom-Ingenieur (ETH) zunächst an der Fachhochschule Muttenz in der Schweiz sein erstes Studium absolviert. Von 1988 bis 1992 folgte dann das Aufbaustudium an der ETH Zürich. Seine berufliche Laufbahn begann Eytner zunächst beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Villingen-Schwenningen, 1997 wechselt er zum Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göppingen. Im Jahr 2001 war Andreas Eytner im Sozialministerium zunächst im Arbeitsschutzreferat und anschließend in der Landeskrankenhausplanung tätig. 2016 wechselte er zum Umweltministerium in das Fachreferat Strahlenschutz.

Im Zuge des Doppelhaushalts 2020/21 hatte das Land Baden-Württemberg den Strahlenschutz deutlich gestärkt und landesweit 42 zusätzliche Stellen geschaffen. Seither arbeiten im Regierungspräsidium Tübingen auf acht Stellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Referat Strahlenschutz. Sie kontrollieren insbesondere den Strahlenschutz im Bereich Medizin und Technik. Im Fokus stehen der sichere Umgang mit radioaktiven Stoffen und der Betrieb von Bestrahlungsanlagen. Ausgeweitet werden auch die Kontrollen bei der Nutzung hochradioaktiver Strahlenquellen in der Industrie, beispielsweise in der Werkstoffprüfung.

Hintergrundinformationen

Die Strahlenbelastung der Bevölkerung kommt nur zum geringsten Teil aus dem Betrieb und dem Abbau von Kernkraftwerken. Die weitaus größere Rolle spielt die Strahlung aus dem medizinischen Bereich und aus den in der Natur vorkommenden radioaktiven Stoffen. Das Referat Strahlenschutz hat die Aufgabe, wirkungsvolle Maßnahmen zum besseren Schutz der Menschen vor dieser Strahlbelastung zu ergreifen. Grundlage hierfür ist das am 31.12.2018 in Kraft getretene Strahlenschutzrecht.

Erscheinung
exklusiv online
von Redaktion NUSSBAUM
08.10.2025
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