Bürgermeister Frauhammer hat in der Sitzung des Gemeinderates am 23.06.2025 u.a. Folgendes öffentlich bekanntgegeben:
Aktueller Stand Grundschule
Zur Situation in der Schule hat am Nachmittag ein Gespräch stattgefunden. Wir werden nicht umhinkommen, eine detaillierte Baubeschreibung für die Schule machen zu lassen. Wenn die vorhandenen Pläne gut genug sind, müssen wir mit Kosten im hohen vierstelligen bis ganz niedrigen fünfstelligen Bereich rechnen. Das Denkmalamt unterstützt mit einem entsprechenden Leistungsverzeichnis, so dass wir wohl ab etwa Sommerferien in die Ausschreibung gehen können.
Die detaillierte Baubeschreibung wird für das Denkmalamt Grundlage für die konkrete Beurteilung der Denkmaleigenschaft sein, auf Basis derer dann die Vorgaben und die Beurteilung unserer geplanten Baumaßnahmen basieren werden.
Die von uns favorisierte Vorgehensweise, die bestehenden Planungen zu bewerten, ließ sich so nicht durchsetzen. Auch dafür ist diese Baubeschreibung im Verfahrensablauf aus Sicht des Denkmalamts unabdingbar.
Eine für uns wesentliche Information ist noch die, dass wir hinsichtlich des denkmalgeschützten Gebäudes erhaltungspflichtig sind. Wir kommen also in keinem Fall um eine Sanierung herum.
Klärschlammverwertungsanlage Walheim
Zur KVA gibt es substantiell nichts Neues zu berichten. Die Klage wurde ja zunächst abgewiesen mit dem Hinweis, dass die Genehmigung noch nicht endgültig vorliegt. Das ist unbefriedigend, aber das ist der Stand.
Die wesentlichen Aktivitäten, die auch von der BI sehr intensiv betrieben werden, gehen dahin, die Störungen der Umgebung durch Lärm und Licht während der aktuell laufenden Bauarbeiten zu reduzieren. Da geht es auch um die beim Erörterungstermin diskutierte Lärmschutzwand. Das Problem der Beleuchtung am Kran konnte so auch gelöst werden.
Ich möchte auch heute betonen: Wir haben den Status quo zu berücksichtigen bei allem, was wir tun. Der Standpunkt, dass die Gemeinden sich weiterhin gemeinsam und klar gegen die geplante Anlage aussprechen, fließt auch weiterhin mit Nachdruck in alle Gespräche ein.
Steillagenförderung
Unser neues Steillagenförderprogramm ist von Bund und EU genehmigt und auf unserer Homepage veröffentlicht worden. Anträge können eingereicht werden. Da die Förderung dieses Jahr aufgrund der Randbedingungen recht spät an den Start geht, haben wir eine Antragsfrist auf 15.08.2025 gesetzt. Die beantragten Maßnahmen müssen ja auch noch abgeschlossen werden können. In der Sache zuständig ist auf dem Rathaus das Bauamt. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiter dort wenden.
Die Kurzprotokolle der Gemeinderatssitzungen veröffentlichen wir regelmäßig nach Fertigstellung im Ratsinformationssystem der Gemeinde (https://gemmrigheim.ris-portal.de/) bei der jeweiligen Sitzung unter „Sitzungsdokumente“.