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Angabe der Wasserhärtebereiche des Trinkwassers

Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) verlangt die Angabe der Wasserhärtebereiche, damit Sie Wasch- und Reinigungsmittel entsprechend den Dosierempfehlungen...

Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) verlangt die Angabe der Wasserhärtebereiche, damit Sie Wasch- und Reinigungsmittel entsprechend den Dosierempfehlungen der Hersteller dosieren können. Die Waschmittelindustrie ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln verpflichtet, bei phosphathaltigen Produkten abgestufte Dosierungsempfehlungen für die 3 Wasserhärtebereiche „weich“, „mittel“ und „hart“ anzugeben und diese auf den Verpackungen deutlich sichtbar aufzudrucken.

HärtebereichGesamthärte als Calciumcarbonat in mmol je Liter (mmol/L)Gesamthärte als Grad deutscher Härte in °dH
weichbis 1,5 bis 8,4
mittel1,5 bis 2,58,4 bis 14
hartüber 2,5über 14

Die Gemeinde Althengstett gibt daher den Kunden jährlich die Wasserhärte und zur allgemeinen Information auch den Nitratgehalt sowie die Zusatzstoffe zur Aufbereitung des Trinkwassers bekannt. In der Trinkwasserverordnung ist der Grenzwert für Nitrat auf 50 mg pro Liter festgesetzt. Das in Althengstett verteilte Trinkwasser liegt nach den letzten Untersuchungsergebnissen weit unter dem genannten Grenzwert für Nitrat.

AlthengstettNeuhengstettOttenbronn
Härtebereich mittelmittelweich
Calciumcarbonat mmol/l1,621,620,9
Vorliegender Grad d.H.9,119,115,1
Nitrat mg/l3,93,92,8
Zusatzstoffe gem. Aufstellung331+2+3+4+6+9

(Stand April 2025)

Bei der Aufbereitung des Trinkwassers werden folgende Zusatzstoffe gemäß § 16 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung verwendet:

1 = Ozon

2 = Chlordioxid

3 = Natriumhypochlorit

4 = UV-Anlage

6 = Eisen III-Chlorid (Flockungsmittel, nur nach Erfordernis)

9 = Halbgebrannter Dolomit

10 = Calciumcarbonat Juraperle

22 = Ultrafiltrationsanlage

Weitere Auskünfte gibt der Zweckverband Schwarzwald-Wasserversorgung unter der Rufnummer 07052 9359807.

Erscheinung
`s Blättle – Amtsblatt der Gemeinde Althengstett
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Althengstett
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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