NUSSBAUM+
Jugendhäuser & Jugendzentren

Angebot Faschingsferien

Teilnahmebedingungen und Informationen für das Tagesangebot in den Faschingsferien 2025 im Jugendtreff Rutesheim 1. Fehlen wegen Erkrankung...
Foto: Jugendtreff

Teilnahmebedingungen und Informationen für das Tagesangebot in den Faschingsferien 2025 im Jugendtreff Rutesheim

1. Fehlen wegen Erkrankung oder in sonstigen Ausnahmefällen

Sollten Sie Ihr Kind an einem Tag ausnahmsweise später bringen oder früher abholen, informieren Sie bitte die Pädagog*innen (Tel. 07152 905772) am Tag vorher bzw. geben Sie Ihrem Kind eine entsprechende schriftliche Nachricht mit. Dies gilt ebenso, wenn Ihr Kind am angemeldeten Tag nicht teilnehmen kann.

2. Aufsichtspflicht

Während der offiziellen Angebotszeit von 9 Uhr bis 16.30 Uhr sind die Kinder der Aufsicht der Pädagog*innen unterstellt. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf den Aufenthalt im Jugendtreff sowie auf alle von uns organsierten Ausflüge und Unternehmungen etc. Ein vorzeitiges Verlassen des Kinderangebotes während eines Aufenthalts außerhalb des Jugendtreffs ist ausschließlich nach vorangegangener schriftlicher oder persönlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich. Diese Einwilligung muss der pädagogischen Leitung im Voraus bekannt sein. In diesem Fall sind die Jugendtreffmitarbeiter*Innen ab dem Zeitpunkt, zu welchem das Kind das Jugendtreff-Gelände verlässt, von der Aufsicht entbunden. Unsere Mitarbeiter*innen sind auch dann von der Aufsicht entbunden, wenn sich Kinder trotz vorheriger Belehrung ohne Wissen und Erlaubnis der Mitarbeiter*innen vom Jugendtreff-Gelände oder der Gruppe entfernen bzw. nicht im Jugendtreff erscheinen. In medizinischen Notfällen entscheidet die pädagogische Leitung über die jeweilige Sofortmaßnahme. Die Eltern werden schnellstmöglich informiert.

3. Datenschutz, Fotos und Filmaufnahmen

Mit der Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass die bei der Anmeldung gemachten Angaben durch den Jugendtreff Rutesheim elektronisch gespeichert werden dürfen. Die Daten werden durch den Jugendtreff Rutesheim nur insoweit an Dritte weitergegeben, wie für die Abwicklung der Kinderangebote durch den Jugendtreff erforderlich, z. B. für die Zuschussabwicklung. Mit der Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass während des Kinderangebotes gemachte Fotografien der Kinder für Veröffentlichungen des Jugendtreffs verwendet werden dürfen (z. B. für die Homepage oder die Rutesheimer Stadtnachrichten). Eine Nennung des Familiennamens oder anderer Daten erfolgen dabei nicht.

4. Mitzubringen (bei Ausflügen) und Daheimzulassen

Täglich mitzubringen ist ein Rucksack, eine Trinkflasche (nicht aus Glas) und dem Wetter entsprechende Kleidung und Schuhe. Was nicht mitgebracht werden darf: Feuerzeuge, Messer, Streichhölzer, technische Geräte wie Spielkonsolen, Handy etc.

5. Erreichbarkeit während des Kinderangebotes

Während des Angebotes sowie eine halbe Stunde vor- und nachher sind die pädagogischen Mitarbeiter*innen im Jugendtreff zu erreichen.

Telefon Jugendtreff: 07152 905772

6. Anmeldung

Eine Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, wird die Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Das Anmeldeformular können Sie im Jugendtreff einwerfen, persönlich vorbeibringen oder eingescannt per E-Mail an zimmermann@jugendtreff-rutesheim.de senden.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Lena Zimmermann, Hausleitung (B.A. Sozialarbeiterin)

Edith Niederle, (Dipl. Sozialpädagogin)

Erscheinung
Stadtnachrichten – Amtsblatt der Stadt Rutesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025
von Jugendtreff Rutesheim
06.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Rutesheim
Kategorien
Jugendhäuser & Jugendzentren
Kinder & Jugend
Panorama
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto