Aus den Rathäusern

Angepasste Parkregelungen an den Geschäftsgebäuden Hauptstraße 2

Im Zuge der Sanierungsarbeiten wurde auch an den Geschäftsgebäuden Hauptstraße 2 neue Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge geschaffen. Die Beschilderung...

Im Zuge der Sanierungsarbeiten wurde auch an den Geschäftsgebäuden Hauptstraße 2 neue Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge geschaffen. Die Beschilderung der Parkplätze wurde entsprechend angepasst.

Die neuen Regelungen im Überblick:

  • Behindertenparkplatz mit Lademöglichkeit
    Der erste Parkplatz auf der linken Seite bleibt als Behindertenparkplatz ausgewiesen. Berechtigte Personen können dort zusätzlich ihr Elektrofahrzeug laden.
  • Parkplatz für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs
    Der zweite Parkplatz ist ausschließlich für Elektrofahrzeuge während des aktiven Ladevorgangs vorgesehen.
  • Kurzzeitparkplätze für Besucher
    Die weiteren Parkplätze rechts im Anschluss sind für Besucher der Ortsmitte sowie der öffentlichen Einrichtungen bestimmt. Diese Parkplätze sind werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen. Die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden. Eine Parkscheibe ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geltenden Regelungen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Ottenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Ottenbach
05.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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