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Angergarten - bezahlbares Wohnen - Friedhofssatzung

Das Projekt Angergarten – hinter dem Hotel „Q“ bis zur Angerstraße – nimmt immer mehr Formen an. Inzwischen weiß man, wie der Garten ungefähr...

Das Projekt Angergarten – hinter dem Hotel „Q“ bis zur Angerstraße – nimmt immer mehr Formen an. Inzwischen weiß man, wie der Garten ungefähr aussehen wird. Es gibt Ecken für Kleinkinder, für Jugendliche bis hin zu Senioren – ein Wohlfühlgarten für alle. In der letzten Gemeinderatssitzung wurden nun die Arbeiten für den Garten- und Landschaftsbau, sowie für die Spielgeräte und Einrichtungen vergeben. Die Arbeiten sollen jetzt so bald wie möglich beginnen. Toll ist auch, dass sich die Gartenfreunde e.V. am Bau beteiligen, und einige Ecken selbst gestalten wollen. Hoffen wir also auf Wetterunterstützung, damit der Angergarten pünktlich zum Tag der Städtebauförderung am 10. Mai 2025 eingeweiht werden kann.

Auch beim „kommunalen Basiswohnen“, einem Mehrfamilienhaus mit zu 30 % subventionierten Mieten, welches im Franziskusweg in der Nähe des Friedhofs entstehen wird, geht es voran. Hier wurde in einem Wettbewerb um den besten Entwurf die Baugenossenschaft Donau-Baar-Heuberg eG zum Sieger gekürt. Die Baugenossenschaft wird also als Generalunternehmer den Bau des Gebäudes koordinieren und überwachen.

Weiterhin hat sich die Stadt eine neue Friedhofsordnung gegeben. Diese beinhaltet zum einem Änderungen bei den Regeln der Nutzung des Friedhofs, und zum anderen eine neue Gebührenordnung. Die bisher gültige Friedhofssatzung ist mit 12 Jahren doch schon sehr in die Jahre gekommen.

Schon im letzten Jahr hat der Gemeinderat ja bereits beschlossen: Der Friedhof soll künftig weg vom reinen Trauerort, hin zu mehr Park-Erlebnis. Dies bedeutet natürlich auch erheblich mehr Pflegeaufwand für die Friedhofsgärtnerei, was sich auch in den Gebühren niederschlägt. In der neuen Friedhofsordnung ist z.B. präziser festgelegt, wer wann und wieso den Friedhof betreten und benutzen darf. Auch gibt es neue Richtlinien für vernachlässigte Gräber. Die Gebühren für die Friedhofsbenutzung werden erheblich teurer. Hier mussten die in den vergangenen 12 Jahren seit der letzten Gebührensatzung entstandenen Finanzierungslücken geschlossen werden. Weg von der allgemeinen Kostenverteilung, hin zum Verursacherprinzip. Legt man die Kosten auf die in Spaichingen geltenden langen Liegezeiten von bis zu 30 Jahren um, dann werden die Kosten vielleicht auch erträglicher.

Erscheinung
Spaichinger Woche
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2024
von Pro Spaichingen, Fraktion
30.10.2024
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