Die Gemeinde Gunningen ist rechtlich verpflichtet, die Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) und die Wasserversorgungsgebühren für das Jahr 2026 neu zu kalkulieren. Dies bedarf einer Gebührenkalkulation, die extern erstellt wird und eine umfangreiche Zuarbeit durch die Verwaltung erfordert.
Aufgrund der bestehenden Personalengpässe bei der Verwaltungsgemeinschaft Trossingen können die für die Kalkulation benötigten Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt und infolgedessen die Gebührenkalkulation für 2026 nicht mehr im laufenden Kalenderjahr erstellt werden. Die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann somit erst im kommenden Jahr erfolgen. Es ist vorgesehen, diese Beschlussfassung im ersten Quartal 2026 vorzunehmen. Die Satzung wird demnach rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft gesetzt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben können. Falls es zu Gebührenerhöhungen kommt, könnten diese für die Schmutzwasserbeseitigung bis zu 1,97 €/m³ (somit auf bis zu 4,59 €/m³) und für die Niederschlagswasserbeseitigung bis zu 0,26 €/m² (somit auf bis zu 0,45 €/m²) betragen. Im Bereich der Wasserversorgung können sich die Verbrauchsgebühren auf bis zu 3,04 €/m³ ändern und die Grundgebühr kann sich auf bis zu 7,58 €/ Monat erhöhen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erhöhung in der Bekanntmachung maximale Sätze darstellen, aber bei einem Satzungsbeschluss nicht tatsächlich in genannter Höhe zum Tragen kommen müssen. Die endgültigen Sätze ergeben sich aus der noch ausstehenden Kalkulation.
Das Vorgehen wurde mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.
Der Gemeinderat stimmte der rückwirkenden Inkraftsetzung der Satzungen zum 01.01.2026 und deren Bekanntmachungen einstimmig zu.
Gunningen, den 18.12.2025
Stephen Haller
Bürgermeister