Mitarbeiter des Amts für Vermessung und Flurneuordnung werden Drohnenflüge in dem Gebiet der Flurneuordnung Hildrizhausen/Altdorf inklusive der Randbereiche durchführen. Das Gebiet ist in dem unten abgebildeten Kartenausschnitt dargestellt. Die Befliegung erfolgt an zwei Tagen in den Kalenderwochen 29 bis 31. Die Auswahl der Tage sowie die Flugdauer richten sich nach der Wetterlage.
Aus den gewonnenen Daten soll ein digitales Geländemodell sowie die tatsächliche Nutzung der Flurstücke aktualisiert und als Planungsgrundlage für das Flurneuordnungsverfahren herangezogen werden.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) sowie das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Die Mitarbeiter vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung dürfen die Flurstücke zur Vorbereitung und Durchführung der Flurneuordnung betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vornehmen (§ 17 VermG i.V.m. § 35 FlurbG)
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Devin Stark vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5012.
Landratsamt Böblingen, den 02.07.2025
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
gez. Hermann