Das Landratsamt Tübingen – Abt. Vermessung und Flurneuordnung wird zur Qualitätsverbesserung und Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in den oben genannten Gewannen in den kommenden Monaten Vermessungsarbeiten durchführen.
Die beauftragten Mitarbeiter sind befugt, die Grundstücke zu betreten, um die notwendigen Arbeiten auszuführen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Vermessungsgesetz (VermG) in der geltenden Fassung.
Ob weitere Flurstücke einbezogen werden müssen, wird sich erst bei der Vermessung an Ort und Stelle zeigen. Kosten werden, für die Eigentümer dieser Flurstücke nicht anfallen.
Flurstückseigentümer, die bei den Arbeiten anwesend sein wollen, werden gebeten, beim Landratsamt Tübingen – Abt. Vermessung und Flurneuordnung einen Termin zu vereinbaren.
Hierzu und für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne der Mitarbeiter Herr Kaupp, Tel. 07071/207-4241 oder a.kaupp@kreis-tuebingen.de, zur Verfügung.
Den Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung finden Sie auch auf unserer Internetseite www.kreis-tuebingen.de unter dem Navigationspunkt „Bekanntmachungen“.
Tübingen, den 07.07.2025
Hans-Joachim Wank
Landratsamt Tübingen
Untere Vermessungsbehörde
Abt. Vermessung und Flurneuordnung