Derzeit werden Gebührenkalkulationen für die Wasserverbrauchsgebühr sowie für die gesplittete Abwassergebühr (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) mit Wirkung ab dem 01.01.2026 erarbeitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich hieraus Erhöhungen der Wasserverbrauchsgebühr sowie der Schmutz- und/oder Niederschlagswassergebühr ergeben können, die ab dem 01.01.2026 gelten.
Die konkrete Festsetzung der Gebührensätze erfolgt durch eine Änderung der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung, über die der Gemeinderat in der nächsten Sitzung Beschluss fassen wird.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.