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Anlage 1 zur Benutzungsordnung für die Hohensteinhalle Gingen an der Fils

Anlage 1 zur Benutzungsordnung für die Hohensteinhalle Gingen an der Fils Änderung der Entgeltordnung zur Benutzungsordnung der Hohensteinhalle Gingen:...

Anlage 1 zur Benutzungsordnung für die Hohensteinhalle Gingen an der Fils

Änderung der Entgeltordnung zur Benutzungsordnung der Hohensteinhalle Gingen:


Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils hat in seiner Sitzung vom 20.05.2025 beschlossen, die Entgeltordnung wie folgt zu ändern:


Entgeltordnung zur Benutzungsordnung der Hohensteinhalle Gingen


1. Für die Benutzung der Hohensteinhalle werden privatrechtliche Entgelte nach dieser Entgeltordnung erhoben.


2. In den Entgelten ist die Umsatzsteuer nach dem jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatz enthalten. (Bruttobeträge)

A. Benutzungsentgelt für den Übungsbetrieb der Vereine je Stunde:

je Hallendrittel: 11,90 € / Stunde
Gymnastikraum groß (100 qm): 10,71 € / Stunde
Gymnastikraum klein (80 qm): 9,52 € / Stunde

B. Benutzungsentgelt für sportliche Veranstaltungen:

Pauschale (Halle 1-3) mit Foyer & Küche: 230,- € / Tag
Zusätzliche Gymnastikräume 1 oder 2 je 40,- € / Tag

C. Benutzungsentgelt für kulturelle Veranstaltungen örtlicher Vereine – ohne Eintritt:

Pflichtmiete (Foyer & Küche): 230,- € / Tag
Zusätzliche Hallendrittel je 75,- € / Tag
Zusätzliche Gymnastikräume 1 oder 2 je 40,- € / Tag

D. Benutzungsentgelt für kulturelle Veranstaltungen örtlicher Vereine – mit Eintritt:

Pflichtmiete (Foyer & Küche): 330,- € / Tag
Zusätzliche Hallendrittel je 300,- € / Tag
Zusätzliche Gymnastikräume 1 oder 2je 150,- € / Tag

E. Benutzungsentgelt für gewerbliche oder private Veranstaltungen:

Pflichtmiete (Foyer & Küche): 300,- € / Tag
Zusätzliche Hallendrittel je 300,- € / Tag
Zusätzliche Gymnastikräume 1 oder 2 je 150,- € / Tag

F. Benutzungsentgelt für Seminare, Vorträge, Tagungen, Schulungen und Hauptversammlungen nicht sportlicher Art für örtliche Vereine:

Pflichtmiete (Foyer & Küche) je 120,- € / Tag
Zusätzliche Gymnastikräume 1 oder 2 je 40,- € / Tag
Zusätzliche Hallendrittel je 50,- € / Tag

G. Benutzungsentgelt für Seminare, Vorträge, Tagungen, Schulungen und Hauptversammlungen sportlicher Art für örtliche Vereine:

Hallendrittel je 50,- € / Tag
Foyer + Küche je 120,- € / Tag
Zusätzliche Gymnastikräume 1 oder 2 je 40,- € / Tag


Die Änderung der Entgeltordnung tritt zum 01.06.2025 in Kraft.


Gingen an der Fils, den 22.05.2025
gez. Marius Hick
Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Verordnung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Verordnung gegenüber der Gemeinde Gingen an der Fils geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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