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Gemeinderat

Anlage 1 zur Benutzungsordnung für die Hohensteinhalle Gingen an der Fils

Änderung der Entgeltordnung zur Benutzungsordnung der Hohensteinhalle Gingen: Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils hat in seiner Sitzung...

Änderung der Entgeltordnung zur Benutzungsordnung der Hohensteinhalle Gingen:

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils hat in seiner Sitzung vom 18.11.2025 beschlossen, die Entgeltordnung wie folgt zu ändern:

Entgeltordnung zur Benutzungsordnung der Hohensteinhalle Gingen:

1. Für die Benutzung der Hohensteinhalle werden privatrechtliche Entgelte nach dieser Entgeltordnung erhoben.

2. In den Entgelten ist die Umsatzsteuer nach dem jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatz enthalten. (Bruttobeträge)

3. Stornierungen von Veranstaltungen sind nur in schriftlicher Form möglich. Wird eine bestätigte Veranstaltung bis 15 Tage vor der Veranstaltung abgesagt wird keine Stornogebühr erhoben. Bei einer Absage zwischen 14 und 8 Tagen vor der Veranstaltung wird ein Stornoentgelt in Höhe von 50 % der vereinbarten Entgelte erhoben. Bei einer Absage ab 7 Tage vor der Veranstaltung wird ein Stornoentgelt in Höhe von 100 % der vereinbarten Entgelte erhoben.

A. Benutzungsentgelt für den Übungsbetrieb der Vereine je Stunde:

je Hallendrittel: 11,90 €/Stunde

Gymnastikraum groß (100 qm): 10,71 €/Stunde

Gymnastikraum klein (80 qm): 9,52 €/Stunde

B. Benutzungsentgelt für sportliche Veranstaltungen:

Pauschale (Halle 1-3) mit Foyer & Küche: 230,- €/Tag

Zusätzliche Gymnastikräume 1 oder 2 je 40,- €/Tag

C. Benutzungsentgelt für kulturelle Veranstaltungen örtlicher Vereine – ohne Eintritt:

Pflichtmiete (Foyer & Küche): 230,- €/Tag

Zusätzliche Hallendrittel je 75,- €/Tag

Zusätzliche Gymnastikräume 1 oder 2 je 40,- €/Tag

D. Benutzungsentgelt für kulturelle Veranstaltungen örtlicher Vereine – mit Eintritt:

Pflichtmiete (Foyer & Küche): 330,- €/Tag

Zusätzliche Hallendrittel je 300,- €/Tag

Zusätzliche Gymnastikräume 1 oder 2 je 150,- €/Tag

E. Benutzungsentgelt für gewerbliche oder private Veranstaltungen:

Pflichtmiete (Foyer & Küche): 300,- €/Tag

Zusätzliche Hallendrittel je 300,- €/Tag

Zusätzliche Gymnastikräume 1 oder 2 je 150,- €/Tag

F. Benutzungsentgelt für Seminare, Vorträge, Tagungen, Schulungen und Hauptversammlungen nicht sportlicher Art für örtliche Vereine:

Pflichtmiete (Foyer & Küche) 120,- €/Tag

Zusätzliche Gymnastikräume 1 oder 2 je 40,- €/Tag

Zusätzliche Hallendrittel je 50,- €/Tag

G. Benutzungsentgelt für Seminare, Vorträge, Tagungen, Schulungen und Hauptversammlungen sportlicher Art für örtliche Vereine:

Hallendrittel je 50,- €/Tag

Foyer + Küche 120,- €/Tag

Zusätzliche Gymnastikräume 1 oder 2 je 40,- €/Tag

H. Benutzungsentgelt für sportliche/kulturelle Veranstaltungen örtlicher Vereine:

Küche (ohne Foyer) 50,-€/Tag

I. Benutzungsentgelt für den Übungsbetrieb auswärtiger Vereine je Stunde:

Je Hallendrittel: 17,85 €/Std.

Gymnastikraum groß (100 qm): 16,07 €/Std.

Gymnastikraum klein (80 qm): 14,28 €/Std.

J. Benutzungsentgelt für den Übungsbetrieb für Privatpersonen bzw. gewerbliche Nutzer je Stunde:

Je Hallendrittel: 23,80 €/Std.

Gymnastikraum groß (100 qm): 21,42 €/Std.

Gymnastikraum klein (80 qm): 19,04 €/Std.

Die Änderung der Entgeltordnung tritt zum 01.12.2025 in Kraft.

Gingen an der Fils, den 19.11.2025

gez. Marius Hick

Bürgermeister

Hinweis:


Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Verordnung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Verordnung gegenüber der Gemeinde Gingen an der Fils geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit, die Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2025
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