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Anlage zur Friedhofsatzung – Gebührenverzeichnis

Anlage zur Friedhofsatzung – Gebührenverzeichnis Gültig ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 I. Erwerb von Nutzungsgebühren...


Anlage zur Friedhofsatzung – Gebührenverzeichnis

Gültig ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2026

I. Erwerb von Nutzungsgebühren an Grabstätten

A. Reihengrab

1. für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren

2.889,53 €

2. für Personen unter 10 Jahren

1.629,11 €

3. Rasenreihengrab

3.016,93 €

4. Urnenreihengrab

1.248,72 €

5. Rasenurnenreihengrab

1.273,18 €

6. Anonymes Rasenurnenreihengrab

1.248,72 €

B. Wahlgrab

1. Wahlgrab

8.624,65 €

2. Wahlgrab doppelttief

6.270,99 €

3. Rasenwahlgrab

9.022,16 €

4. Rasenwahlgrab doppelttief

6.500,32 €

5. Urnenwahlgrab

2.366,49 €

6. Rasenurnenwahlgrab

2.414,06 €

7. Muslimisches Grabfeld

3.483,88 €

C. Zubettung

1. Zubettung einer Urne (in ein belegtes Grab)

1.020,49 €

II. Verlängerung Nutzungsrecht je Stelle und Jahr

A. Wahlgrab

1. Wahlgrab

28,02 €

2. Wahlgrab doppeltief

34,63 €

3. Rasenwahlgrab

29,28 €

4. Rasenwahlgrab doppeltief

41,31 €

5. Urnenwahlgrab

94,73 €

6. Rasenurnenwahlgrab

97,45 €

B. Andere Gräber

1. Muslimisches Grabfeld

37,16 €

III. Bestattungsgebühren

A. Herstellung der Grabstätte

1. von Personen von 10 und mehr Jahren in Reihen- oder Wahlgräbern

732,09 €

2. Zuschlag bei Erstellung im doppelttiefen Grab

146,42 €

3. von Personen unter 10 Jahren

73,21 €

4. von Urnen

512,46 €

5. Zuschlag bei starkem Frost

36,60 €

6. Zuschlag für Belüftungsmaßnahmen

6.1. nur mit Kies

73,21 €

6.2. mit Kies- und Styroporplatten

80,53 €

6.3. mit Porzyl-Stäben

87,85 €

7. Zuschlag für Abfuhr des überschüssigen Bodens

73,21 €

B. Durchführung der Bestattung

1. bei Gestellung von 4 Trägern

732,09 €

2. bei Gestellung von Trägern

183,02 €

3. Zuschlag für Bestattungen an Sonn- und Feiertagen

73,21 €

4. für notwendige Fahrtaufwendungen

36,60 €

C. Sonstige Leistungen

1. Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegung von Leichen

732,09 €

2. Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegung von Urnen

512,46 €

3. Zuschlag in besonders erschwerten Fällen

73,21 €

IV. Benutzungsgebühren

1. Friedhofskapelle

600,00 €

2. Leichenzelle je Tag

166,46 €

3. Grabtrittplatten

3.1 Reihengrab/ Wahlgrab doppeltief

32,82 €

3.2 Wahlgrab

65,65 €

3.3 Kindergrab

26,26 €

3.4 Urnenreihengrab

6,56 €

3.5 Urnenwahlgrab

8,21 €

Erscheinung
Starzach Bote – Amtsblatt der Gemeinde Starzach
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025
von Gemeinde Starzach
17.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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