Aus den Rathäusern

Anliegerpflichten im Sommer

Im Sommer stehen Grundstückseigentümer in der Verantwortung, die Anliegerpflichten zu erfüllen. Teil der Anliegerpflichten sind die Straßenreinigung,...

Im Sommer stehen Grundstückseigentümer in der Verantwortung, die Anliegerpflichten zu erfüllen.

Teil der Anliegerpflichten sind die Straßenreinigung, Gehwegpflege sowie die Bepflanzung an angrenzende Straßen und Gehwege.

Hierbei geht es nicht nur um die Entfernung von Abfall und herabgefallenem Laub. Auch um die Entfernung von Wildpflanzenwuchs ohne chemische Hilfsmittel.

Wichtig ist ebenfalls, die Pflege der Bepflanzung an der Grundstücksgrenze nicht zu vernachlässigen, da dies die Verkehrssicherheit signifikant beeinträchtigen kann.

Wir bitten daher Grundstückseigentümer diese Verantwortung zu übernehmen und damit nicht nur die Sicherheit für Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten, sondern auch die Sauberkeit in Neuenstein und allen Teilorten zu erhalten.

Erscheinung
Neues Stadtblatt – Neuensteiner Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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