Die nachfolgenden Hinweise informieren Sie über die bestehende Rechtslage:
Das Gartenfeuer ist grundsätzlich rechtzeitig vorher bei der Gemeinde (Tel. 07162 9606-0) genehmigen zu lassen und bei der Feuerwehrleitstelle (Tel. 07161 918340) anzuzeigen.
Bevor Gartenabfälle oder Grüngut verbrannt werden dürfen, ist zunächst zu prüfen, ob nicht eine Verwertung durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren in Betracht kommt. Ist eine Verwertung nicht möglich, gelten für die Verbrennung von Gartenabfällen folgende Bedingungen:
– zu Autobahnen 200 m
– zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 100 m
– zu Gebäuden und zum Wald 50 m
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeisteramt