In den Hockenheimer Grundschulen finden im Februar 2025 die Anmeldungen aller Kinder statt, die im September 2025 schulpflichtig werden.
Das sind alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 01.07.2018 und dem 30.06.2019 geboren sind. Kinder, die nach dem 01.07.2019 und bis zum 30.06.2020 geboren sind, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten ebenfalls eingeschult werden, wenn die Schulfähigkeit vorhanden ist.
Neben der Vorstellung des Kindes ist die Geburtsurkunde und gegebenenfalls die Taufurkunde vorzulegen. Ebenso ist der Impfausweis des Kindes im Original sowie, falls durchgeführt, das Schreiben über die schulmedizinische Untersuchung des Kindes im Kindergarten vorzuzeigen. Alleinerziehungsberechtigte werden um Vorlage der Sorgerechtsentscheidung gebeten.
Schulpflichtige, aber nicht schulreife Kinder können auf Antrag um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Die Anmeldetermine der einzelnen Grundschulen sind wie folgt:
Hartmann-Baumann-Grundschule:
Mittwoch, 19.02.2025:
8.00 bis 12.45 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag, 20.02.2025:
8.00 bis 13.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025:
8.00 bis 12.30 Uhr
Hubäcker-Grundschule:
Mittwoch, 19.02.2025:
14.00 bis 16.30 Uhr
Donnerstag, 20.02.2025:
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025:
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Montag, 24.02.2025:
9:00 bis 11:00 Uhr Kann-Kinder/Zurückstellungen
Pestalozzi-Grundschule:
Mittwoch, 19.02.2025:
14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag, 20.02.2025:
8.00 bis 16.30 Uhr
Freitag, 21.02.2025:
8.00 bis 16.30 Uhr
Montag, 24.02.2025:
8.00 bis 12.00 Uhr Kann-Kinder/Zurückstellungen
Um den Eltern und Kindern längere Wartezeiten zu ersparen, haben alle Schulen im Vorfeld Einzeltermine zur Anmeldung ausgegeben. (mr)