Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben, also im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 geboren sind. Die zwischen dem 1. Juli 2019 und 30. Juni 2020 geborenen Kinder können ohne bürokratische Hürden von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist allerdings ihre Schulfähigkeit.
Auch wenn Ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden soll, müssen Sie zur Anmeldung kommen, um den nötigen Antrag zu stellen.
Erziehungsberechtigte, deren Kinder konfessionslos sind, werden gebeten, bei der Anmeldung mitzuteilen, ob sie die Teilnahme am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht wünschen.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie der Vorschuluntersuchungsbogen vorzulegen.
Bitte bringen Sie außerdem einen Nachweis über den Impfstatus gegen Masern mit. (z.B. Impfpass)
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, die Kinder bei der Kernzeit- bzw. Hortbetreuung (Bad Rappenau) anzumelden.
Die Anmeldung wird in den Grundschulen der Stadt und den Ortsteilen wie folgt durchgeführt:
Bad Rappenau | Mittwoch, 19.2.2025 | 14.00 – 17.00 Uhr | Grundschule Bad Rappenau |
Babstadt/ Treschklingen | Mittwoch, 19.2.2025 | 14.00 – 17.00 Uhr | Grundschule Babstadt |
Bonfeld | Dienstag, 11.2.2025 | 9.00 – 15.00 Uhr | Grundschule Bonfeld |
Fürfeld | Donnerstag, 13.2.2025 | 9.00 – 15.00 Uhr | Grundschule Fürfeld |
Grombach | Mittwoch, 26.2.2025 | 13.30 – 15.30 Uhr | Grundschule Grombach |
Heinsheim | Freitag, 21.2.2025 | 11.00 – 14.00 Uhr | Grundschule Heinsheim |
Obergimpern | Donnerstag, 20.2.2025 | 12.30 – 14.30 Uhr | Grundschule Obergimpern |
Zimmerhof | Montag, 17.2.2025 | 13.00 – 17.00 Uhr | Grundschule Zimmerhof |
gez. Yvonne Geier M.A.
geschäftsführende Schulleiterin der Bad Rappenauer Schulen