Sehr geehrte Eltern der künftigen Schulanfänger,
Ihr Kind ist ab September 2025 schulpflichtig.
Die Anmeldung hierzu findet am 17., 18. und 19. Februar 2025 ab 8:15 Uhr statt. Damit keine Wartezeiten entstehen, bitten wir Sie, sich telefonisch im Sekretariat unter 07253/940240 (Frau Rieg) zu melden. Wir stimmen dann einen Termin für die Anmeldung ab.
Im Sekretariat erhalten Sie auch Anträge auf Zurückstellung, die Anmeldeformulare für die Ganztagsgrundschule und für zusätzliche Kernzeitbetreuung. Eine persönliche Vorstellung des Kindes ist nicht notwendig.
Am 18. September 2025 beginnt das Schuljahr 2025/2026 für unsere neuen Erstklässler. Schulpflichtig sind zunächst alle Kinder, die vor dem 30. Juni 2019 geboren sind. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder haben eine Anmeldepflicht. Dann gibt es aber auch ein Anmelderecht für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2025 sechs Jahre alt werden. Eine Einschulungspflicht für sie besteht jedoch nicht. Die Erziehungsberechtigten von diesen „Kann-Kindern“ können die Aufnahme bei uns im Sekretariat ebenfalls beantragen. Dies muss im Vorfeld mit der Kooperationslehrerin im Rahmen der Besuche im Kindergarten abgestimmt werden.
Eine persönliche Vorstellung der Kinder ist bei der Anmeldung nicht erforderlich. In Einzelfällen laden wir Sie und Ihr Kind zu einem separaten Gespräch ein.
Kinder, die noch nicht schulfähig sind, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Dies kann vor der Einschulung oder auch während des ersten Schuljahres geschehen. Für die Zurückstellung und vorzeitige Einschulung ist ein Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diesen Antrag können Sie bei der Anmeldung stellen. Im Vorjahr zurückgestellte Kinder sind jetzt wieder neu anzumelden. Auch im Falle der Zurückstellung muss dies im Vorfeld mit der Kooperationslehrerin im Rahmen der Besuche im Kindergarten abgestimmt werden.
Wir freuen uns auf die „neuen“ Erstklässler und die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bettina Hund
(Rektorin)