Ludwig-Frohnhäuser-Schule Bad Wimpfen
74206 Bad Wimpfen
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Anmeldung der Schulanfänger

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben (geboren im Zeitraum...
Foto: Petra Obermüller

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben (geboren im Zeitraum 1. Juli 2018 – 30. Juni 2019).
Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 (Kannkinder) geboren wurden, können ebenfalls von den Erziehungsberechtigten zum neuen Schuljahr angemeldet werden.
Es muss hierbei kein Verfahren zur vorzeitigen Schulaufnahme durchlaufen werden.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die im vorigen Jahr zurückgestellten Kinder wieder anzumelden sind.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können noch nicht schulpflichtige Kinder zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Zurückstellung eines schulpflichtigen Kindes zu beantragen, wenn es die für den Schulbesuch erforderliche schulische Reife noch nicht erreicht hat.
Über den Antrag entscheidet die Schulleitung mit den entsprechenden Beratungszentren.
Die Anmeldung erfolgt am Mittwoch, 12.3. und Donnerstag, 13.3.2025 nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr im ersten Obergeschoss der Ludwig-Frohnhäuser-Schule.
Im Ausnahmefall kann auch ein anderer Termin vereinbart werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

• Ausgefüllte Anmeldeunterlagen (Erhalt über den Kindergarten)
• Kopie der Geburtsurkunde
• Zusätzliches Ausweisdokument bei ausländischen Kindern
• Beobachtungsbogen B des Kindergartens
• Impfpass im Original bzw. Nachweis einer Immunität gegen Masern
• Bei getrenntlebenden Eltern: Sorgerechtsbescheid
Denise Böhm, kommissarische Schulleiterin

Erscheinung
Wimpfener Heimatbote
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2025

Orte

Bad Wimpfen

Kategorien

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