Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis 30. Juni 2019geboren sind und noch nicht eingeschult wurden. Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren sind, können ebenfalls zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Kinder, die im Schuljahr 2024/2025 zurückgestellt waren, sind erneut anzumelden.
Zur Anmeldung ist die Vorlage der Geburtsurkunde oder des Familienstammbuches sowie ein Nachweis über die ärztliche Schuleingangsuntersuchung unbedingt erforderlich. Bei getrenntlebenden Elternteilen bitten wir zusätzlich um Vorlage eines schriftlichen Nachweises zur Erziehungsberechtigung. Grundsätzlich ist das Kind an der für den Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden. Anträge auf Schulbezirkswechsel sind ebenfalls dort zu stellen.
Zum Nachweis der zweifachen Masernschutzimpfung bitte den Impfpass Ihres Kindes mitbringen!
Mittwoch, 12. Februar 2025, 14:30 bis 17:30 Uhr, im Gebäude der Theodor-Heuss-Schule, Am Unteren Tor 1.
Bitte laden Sie alle Anmeldeunterlagen von unserer Homepage www.thssinsheim.de herunter und bringen diese ausgefüllt mit!
Es findet keine Terminvergabe statt. Bitte um Berücksichtigung, dass dadurch längere Wartezeiten entstehen können. Die Anwesenheit des einzuschulenden Kindes ist für die Formalien der Anmeldung nicht erforderlich. An diesem Nachmittag besteht auch die Möglichkeit, sich vor Ort über die Betreuungsmöglichkeiten von Kernzeit und Hort (in der Zeit von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr) zu informieren.