Kinder, die an Privatschulen angemeldet werden, müssen zuvor an der zuständigen Grundschule unter Vorlage des entsprechenden Nachweises abgemeldet werden.
Bitte beachten Sie:
Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Sie erhalten dann den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die nach wie vor vom Schulleiter – ggf. unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts – festgestellt wird. Ansonsten wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.
Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden.
Alle Kinder sind bei der Anmeldung persönlich vorzustellen. Die Vorlage einer Geburtsurkunde (auch Familienstammbuch) sowie der Nachweis einer Masernschutzimpfung (Impfbuch) sind erforderlich.
Die Anmeldung für die Kinder aus Lippoldsweiler, Ebersberg, Däfern und Hohnweiler findet statt am
Dienstag, 18. Februar 2025
13.30 Uhr Kinder mit Nachnamen A – F
14.00 Uhr Kinder mit Nachnamen G – H
14.30 Uhr Kinder mit Nachnamen I – Kr
15.00 Uhr Kinder mit Nachnamen Ku – M
Donnerstag, 20. Februar 2025
13.30 Uhr Kinder mit Nachnamen N – Sa
14.00 Uhr Kinder mit Nachnamen Sch
14.30 Uhr Kinder mit Nachnamen Si – T
15.00 Uhr Kinder mit Nachnamen U – Z
in der Grundschule Lippoldsweiler, Ammerweg 8, 71549 Auenwald.
B. Hirzel
Rektorin