Beginn der Schulpflicht:
In diesem Schuljahr werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden.
Kann-Kinder-Regelung:
Jüngere Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können vorzeitig von Ihren Eltern zum Schulbesuch angemeldet werden. Da für die im „erweiterten Korridor“ geborenen Kinder im Schuljahr 2025/2026 noch keine Schulpflicht besteht, erfolgt eine Einladung zur Schulanmeldung nur dann, wenn sie von Ihnen beantragt wird. Bitte melden Sie sich ggf. bei uns. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die von der Schulleitung, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Gutachten, festgestellt wird. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme des Kindes.
Rückstellung vom Schulbesuch oder Anmeldung an einer anderen Schule:
Anträge können in begründeten Fällen bis spätestens 25. Februar 2025 gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Schulsekretärin Frau Wacker (07056/3560).
Ablauf Schulanmeldung:
Die Schulanmeldung findet am Dienstag, 25. Februar 2025 statt. Während der Anmeldung werden die Kinder von unserer Kooperationslehrerin Frau Kolberg betreut.
Alle Eltern der Gemeinde Deckenpfronn, deren Kinder zum nächsten Schuljahr schulpflichtig werden, bekommen zur Schulanmeldung eine schriftliche Einladung mit der genauen Uhrzeit.
Falls Sie noch Fragen zur Einschulung haben, erreichen Sie unsere Schulsekretärin, Frau Wacker, montags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr telefonisch. Sie können auch per E-Mail an poststelle@gs-deckenpfronn.schule.bwl.de Kontakt zu uns aufnehmen. Unsere Kooperationslehrerin, Frau Kolberg, ist für Fragen per E-Mail erreichbar. Nadine.Kolberg@ges-deckenpfronn.de
Herzliche Grüße aus der Schule
Meike Wille, Rektorin der GS Deckenpfronn