Gemeinschaftsschule Leutenbach
Grundschule Nellmersbach, Grundschule Weiler zum Stein
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten aus Leutenbach werden gebeten, ihre am 1. Juli 2025 schulpflichtig werdenden Kinder in der Woche vom 10.02.-14.02.2025 zur jeweils auf der Einladung angegebenen Zeit im Rektorat der zuständigen Schule anzumelden.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres 6 Jahre alt sind.
Nach der Stichtagsflexibilisierung können Kinder, die vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 geboren sind, von ihren Erziehungsberechtigten auf deren Wunsch in der jeweiligen Grundschule angemeldet werden.
Wer der Ansicht ist, dass sein Kind aufgrund seines geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann, kann beantragen, dass es erst ein Jahr später eingeschult wird.
Die Zurückstellung kann schriftlich bei der jeweiligen Grundschule beantragt werden. Es gibt keine Fristen, es ist aber empfehlenswert, den Antrag spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen. Die Schule entscheidet darüber und benachrichtigt die Eltern schriftlich.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die bis zum 30. Juni des Folgejahres sechs werden, also noch nicht schulpflichtig sind, in der Grundschule angemeldet werden, wenn aufgrund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungs-standes zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.
Bei der Anmeldung sind die Kinder persönlich vorzustellen. Dabei ist das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde vorzulegen sowie einen Nachweis (Impfpass, ärztl. Bescheinigung …) über dieMasernschutzimpfung Ihres Kindes.
Auch Kinder, die im letzten Jahr zurückgestellt worden sind, müssen erneut angemeldet werden.
Im Falle eines Wohnortwechsels in der Zeit zwischen Anmeldung und Schuleintritt ist es notwendig, der Schule die neue Anschrift mitzuteilen.
Die Schulleitungen der Leutenbacher Schulen