Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben, also im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 geboren sind.
Kinder, die nach dem 30. Juni 2019 geboren sind, sind nicht schulpflichtig. Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag und bis zum 30. Juni 2026 das 6. Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes.
Wenn Ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden soll, müssen Sie den dazu nötigen Antrag stellen.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, sowie der Impfpass vorzulegen. Bitte bringen Sie auch den Beobachtungsbogen des Kindergartens mit.
Kinder, die nicht den Kindergarten in Siegelsbach besuchen, sind bei der Anmeldung vorzustellen. Auch alle anderen Kinder sind eingeladen mitzukommen. Anmeldezeit ist am Mittwoch, 19. Februar 2025 in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr in der Astrid-Lindgren-Schule, Ringstraße 39/1.
Sollten Sie Ihr Kind an einer anderen Grundschule anmelden, müssen Sie hier an der Schule einen entsprechenden Antrag stellen. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir Ihnen das entsprechende Formular zukommen lassen.