Die Anmeldung findet statt am:
Dienstag, 06. Februar 2024 von 14.00 – ca. 15.00 Uhr
in der Aula der Grundschule
Zur Anmeldung legen Sie bitte das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde, den Impfausweis, denausgefüllten Anmeldebogen sowie den Fragebogen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht vor.
Wer muss sich anmelden? Wer kann sich anmelden?
Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 im September 2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 geboren wurden. Diese Kinder müssen an der Grundschule ihres Wohnortes angemeldet werden, d. h. alle in Wössingen wohnenden Kinder werden an der Grundschule Wössingen angemeldet. Soll das Kind an einer anderen Schule eingeschult werden, wird gleichzeitig ein Antrag auf Schulbezirkswechsel gestellt.
Für Kinder, deren geistige, körperliche oder soziale Entwicklung noch nicht ausreichend vollzogen ist, kann mit der Anmeldung ein Rückstellungsantrag gestellt werden. Die Entscheidung über eine Rückstellung trifft die Schulleitung unter Einbeziehung der Empfehlung des Kindergartens, der Kooperationslehrerin, eines Gutachtens des Gesundheitsamtes oder/und der Beratungslehrerin.
Im Rahmen der Stichtagsflexibilisierung besteht für Eltern auch die Möglichkeit, ihr Kind zur Schule anzumelden, wenn das Kind vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren wurde. Erziehungsberechtigte dieser sogenannten „KANN-Kinder“ werden gebeten, sich mit den Erzieher*innen des Kindergartens und der Schulleitung zu beraten. Mit der vollzogenen Anmeldung wird das Kind schulpflichtig.
Sollte der Anmeldetermin nicht eingehalten werden können, bitten wir Sie, umgehend einen neuen Termin im Schulsekretariat (0 72 03/92 23 88) zu vereinbaren.
gez. Ruben Goldschmidt, Schulleiter