Die Anmeldung der Schulanfänger*innen findet in diesem Jahr am:
Dienstag, den 04. Februar 2025 und
Mittwoch, den 05. Februar 2025
in der Grundschule Wössingen statt.
Zur Anmeldung legen Sie bitte das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde, den Impfausweis, denausgefüllten Anmeldebogen sowie den Fragebogen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht vor.
Wer muss sich anmelden? Wer kann sich anmelden?
Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 im September 2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren wurden. Diese Kinder müssen an der Grundschule ihres Wohnortes angemeldet werden, d. h. alle in Wössingen wohnenden Kinder werden an der Grundschule Wössingen angemeldet. Soll das Kind an einer anderen Schule eingeschult werden, wird gleichzeitig ein Antrag auf Schulbezirkswechsel gestellt.
Für Kinder, deren geistige, körperliche oder soziale Entwicklung noch nicht ausreichend vollzogen ist, kann mit der Anmeldung ein Rückstellungsantrag gestellt werden. Die Entscheidung über eine Rückstellung trifft die Schulleitung unter Einbeziehung der Empfehlung des Kindergartens, der Kooperationslehrerin und/oder
eines Gutachtens des Gesundheitsamtes sowie der Beratungslehrerin.
Es besteht für Eltern auch die Möglichkeit, ihr Kind zur Schule anzumelden, wenn das Kind vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 geboren wurde. Erziehungsberechtigte dieser sogenannten „KANN-Kinder“ werden gebeten, sich mit den Erzieher*innen des Kindergartens und der Schulleitung zu beraten. Mit der vollzogenen Anmeldung wird das Kind schulpflichtig.
Bitte melden Sie sich im Sekretariat der Grundschule Wössingen (07203/88 660), wenn Sie keine persönliche Einladung erhalten haben oder wenn Sie den angegebenen Anmeldetermin nicht wahrnehmen können.
gez. Marianne Ehrlinspiel, Schulleitung