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Anmeldung der Schulneulinge

Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder,...
Foto: Grafik: Grundschule Sechselberg

Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig, wenn sie von den Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden.

Für Kinder, die nach dem 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden werden, kann von den Erziehungsberechtigten ein Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme gestellt werden.

Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, sind erneut vorzustellen.

Anmeldetermin:

Dienstag, 25. Februar 2025, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

im Kulturraum (Neubau, Raum 0.11) der Grundschule Sechselberg.

Bei der Anmeldung ist das Kind vorzustellen und ein entsprechender Nachweis (Geburtsurkunde oder Familienstammbuch) mitzubringen.

Für schulpflichtige Kinder kann – sofern nicht schon bereits geschehen – bei der Anmeldung ein Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt werden.

gez. Mücke, Schulleiter

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Althütte
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Ausgabe 05/2025
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