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Anmeldung der Schulneulinge

Nach den Sommerferien 2025 sind alle Kinder, die bis 30. Juni 2025 ihren sechsten Geburtstag feiern, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Kinder,...

Nach den Sommerferien 2025 sind alle Kinder, die bis 30. Juni 2025 ihren sechsten Geburtstag feiern, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist, dass das Kind den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzt (vorzeitige Einschulung). Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich noch nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen oder bei denen sich dies während des ersten Halbjahres zeigt, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.

Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung bzw. Zurückstellung trifft die Schule ggf. unter Einbeziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes und evtl. einer pädagogisch-psychologischen Prüfung.

Die im vergangenen Jahr zurückgestellten Kinder müssen erneut angemeldet werden.

Die Anmeldung der Schulneulinge findet

am Dienstag, 18. Februar 2025

ab 14.30 Uhr

in der Grundschule statt.

Ute Allmendinger

Schulleiterin

Erscheinung
Mitteilungsblatt Schlat
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025
von Grundschule Schlat
31.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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