Nach den Sommerferien 2025 sind alle Kinder, die bis 30. Juni 2025 ihren sechsten Geburtstag feiern, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist, dass das Kind den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzt (vorzeitige Einschulung). Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich noch nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen oder bei denen sich dies während des ersten Halbjahres zeigt, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung bzw. Zurückstellung trifft die Schule ggf. unter Einbeziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes und evtl. einer pädagogisch-psychologischen Prüfung.
Die im vergangenen Jahr zurückgestellten Kinder müssen erneut angemeldet werden.
Die Anmeldung der Schulneulinge findet
am Dienstag, 18. Februar 2025
ab 14.30 Uhr
in der Grundschule statt.
Ute Allmendinger
Schulleiterin