Die Anmeldung der schulpflichtigen und der im Vorjahr zurückgestellten Kinder findet von Montag, 23.2.2026 bis Freitag, 27.2.2026 statt.
Für die Anmeldung gibt es verschiedene Möglichkeiten
Schulpflichtige Kinder, die keine Einladung erhalten haben, bitten wir um persönliche Abgabe der Anmeldeunterlagen.
Schulpflichtig sind alle im Zeitraum 1.7.2019 bis 30.6.2020 geborenen Kinder. Ebenso können Kinder, die bis 30.6.2021 geboren sind, für die Grundschule angemeldet werden, wenn die Einschulung gewünscht ist (sogenannte „Kann-Kinder“).
Für Kinder, die nach dem 30.6.2021geboren sind und die erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen, können die Erziehungsberechtigten die vorzeitige Aufnahme in die Grundschule beantragen.
Bitte beachten Sie:Alle schulpflichtigen Kinder müssen erfasst und angemeldet werden, auch wenn sie nicht oder noch nicht grundschulfähig erscheinen oder eine andere Grundschule besuchen (sollen). Bei Bedarf kann bei der Anmeldung ein Antrag auf Rückstellung vom Schulbesuch gestellt werden.
Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.
Gemeinschaftsschule Neuenstein
Matthias Wagner-Uhl, Gemeinschaftsschulrektor


