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Anmeldung der Schulneulinge in der Grundschule Hohenstaufen

Am Montag, dem 24. Februar 2025, findet von 16 bis 17.30 Uhr in Zimmer 1 der Schule die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2025/2026 statt....

Am Montag, dem 24. Februar 2025, findet von 16 bis 17.30 Uhr in Zimmer 1 der Schule die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2025/2026 statt.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren sind. Die Kinder sind zur Anmeldung mitzubringen, außerdem wird eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch benötigt.

Kinder, die zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.06.2020 geboren sind, können von den Erziehungsberechtigten ebenfalls zur Aufnahme in die Grundschule angemeldet werden.

In der Entwicklung zurückgebliebene und kränkliche Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, sind aber trotzdem anmeldepflichtig. Im Falle der Zurückstellung sollten diese Kinder die Grundschulförderklasse besuchen.

Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung bzw. Zurückstellung trifft die Schule unter Heranziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamts und evtl. einer pädagogisch-psychologischen Prüfung.

Anmeldepflichtig sind auch Kinder, die infolge körperlicher, geistiger und seelischer Besonderheiten die allgemeine Grundschule nicht besuchen können und die bisher noch nicht in Einrichtungen des Sonderschulwesens (Heimschulen, Sonderschulkindergärten) eingegliedert sind. Über ihren Schulbesuch entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.

Im Gegensatz zu den weiterführenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) gibt es für den Besuch der Grundschule keine Wahlmöglichkeit. Jedes Kind hat die Grundschule zu besuchen, in deren Schulbezirk es wohnt und muss auch dort angemeldet werden.

Die zuständige Grundschule ist zu verständigen, wenn ein Kind eine Schule in freier Trägerschaft besuchen wird.

Eltern, die ihr Kind an einen Hort für das neue Schuljahr anmelden wollen, sollen dies bereits bei der Anmeldung an der für den Wohnort zuständigen Grundschule bekannt geben. Dort muss ein Antrag auf Einschulung in die für den Hort zuständige Grundschule gestellt werden.

Die Erziehungsberechtigen werden von der Schulleitung gebeten, vorläufig außer dem Schulranzen nichts zu kaufen.

Sie erhalten rechtzeitig detaillierte Informationen.

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Hohenstaufener Infos
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Ausgabe 06/2025

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Göppingen

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