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Anmeldung für Schulanfänger*innen an der Grundschule Hirrlingen

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Allgemeines

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 72, 73 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg) werden alle Erziehungsberechtigten gebeten, ihre schulpflichtigen Kinder zum Schulbesuch anzumelden.

Anmeldepflichtig für das Schuljahr 2026/27 sind alle Kinder, die bis zum 30.6.2026 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Auf Antrag der Eltern können auch Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, vorzeitig aufgenommen werden (Vollendung des 6. Lebensjahres ab 1.7.2026), wenn aufgrund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schule. Bestehen Zweifel hinsichtlich des Entwicklungsstandes, zieht die Schule ein Gutachten des Gesundheitsamtes bei.

Kinder, von denen zu Beginn der Schulpflicht aufgrund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung. Im Jahr zuvor zurückgestellte Kinder müssen ebenfalls angemeldet werden.

Sichtung durch die Schulleitung und Anmeldung

Die Sichtung und Anmeldung der Schulanfängerinnen und -anfänger 2026/27 findet ab KW 6 im Sekretariat und Rektorat der Grundschule Hirrlingen statt. Zur zeitlichen Vorplanung buchen sich die Eltern einen Terminslot über einen Abfragelink ein. Der Link geht über die drei örtlichen Kindergärten oder per Post an die betreffenden Familien. Bitte bringen Sie zur Sichtung und Anmeldung Ihres Kindes zusätzlich die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch und den Nachweis für einen ausreichenden Masernschutz (z. B. Impfpass) mit. Planen Sie bitte eine Zeitstunde dafür ein.

Alle Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Kinder bei der Sichtung und Anmeldung persönlich vorzustellen. Bei weiteren Rückfragen steht das Sekretariat der Grundschule (Tel. 07478 91210) gerne zur Verfügung.

Die Schulleitung

Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Hirrlingen
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Ausgabe 06/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Hirrlingen
Kategorien
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