Die Anmeldung zu den weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe für das Schuljahr 2025/2026 findet für die Werkrealschulen, Realschulen, die Gemeinschaftsschulen und die Gymnasien von Montag, 10. März, bis Donnerstag, 13. März 2025, statt.
Die genauen Anmeldezeiten und nähere Auskünfte über das Anmeldeverfahren gibt es über die Homepages der jeweiligen Schulen.
Bei der Anmeldung sind die Bögen 3 und 4 für das Übergangsverfahren der Grundschule (Grundschulempfehlung und Formular für die Anmeldung) vorzulegen. Mitzubringen ist auch eine Geburtsurkunde (oder Personalausweis, Kinderreisepass oder Familienstammbuch) und der Impfausweis zum Nachweis der Masernimpfung.
Mit der Anmeldung an einer weiterführenden Schule ist die Entscheidung für eine Schulart verbindlich getroffen. (pm/red)
Wichtig ist, dass auch die Schüler, die eine Werkrealschule besuchen wollen, verbindlich am entsprechenden Standort angemeldet werden müssen.
Die Entgegennahme der Anmeldung bedeutet keine verbindliche Zusage der Aufnahme an einer bestimmten Werkrealschule.
Wichtig und zu beachten ist: Alle Klassen 5 der Realschule beginnen mit der Fremdsprache Englisch. Ein Brückenkurs in Französisch wird angeboten. Falls ein Kind daran teilnehmen soll, ist dies bei der Anmeldung anzugeben. In der Nebenius-Realschule haben Schüler die Möglichkeit, in den Klassenstufen 5 und 6 an einem Ganztagsangebot teilzunehmen. Falls ein Kind daran teilnehmen soll, ist dies bei der Anmeldung anzugeben.
Für die Aufnahme in die Realschulen und in die Werkrealschulen gilt: Die Aufnahme in eine bestimmte Schule kann eingeschränkt werden, wenn durch die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen die räumliche Versorgung nicht auf Dauer gewährleistet ist.
Wichtig und zu beachten ist: Alle Lerngruppen 5 der Gemeinschaftsschule beginnen mit der Fremdsprache Englisch. Ein Brückenkurs in Französisch wird angeboten. Falls ein Kind daran teilnehmen soll, ist dies bei der Anmeldung anzugeben. Die Entgegennahme der Anmeldung bedeutet keine verbindliche Zusage der Aufnahme an einer bestimmten Gemeinschaftsschule. Es ist bei der Anmeldung ein Zweitwunsch anzugeben.
Die Entgegennahme der Anmeldung bedeutet keine verbindliche Zusage der Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium. Es kann bei einzelnen Schulen zu räumlichen und personellen Engpässen kommen. In solchen Fällen müssen Schüler von anderen Gymnasien aufgenommen werden. Von der Schulverwaltung und den betroffenen Schulen wird in jedem Einzelfall geprüft, ob der Besuch eines anderen Gymnasiums zumutbar ist. Dabei werden bestimmte Kriterien (zum Beispiel Geschwisterkinder) zugrunde gelegt, die die einzelne Schule im Rahmen ihrer Besonderheiten festsetzt.
Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung ist unter keinen Umständen ein Aufnahmekriterium. Um eine sinnvolle Auswahl treffen zu können, die den Wünschen von Schülern und Eltern möglichst gerecht wird, sind bei der Anmeldung an dem gewünschten Gymnasium zwei weitere Schulen als Alternativen anzugeben. Ziel ist die Aufnahme in ein von der Wohnung aus gut erreichbares Gymnasium.