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Anmeldung in Geisingen – unterhalb der Autobahn

Die nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung jährlich vorgeschriebenen Messungen an Öl- und Gas-Feuerungsanlagen sowie an zentralen Festbrennstofffeuerstätten...

Die nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung jährlich vorgeschriebenen Messungen an Öl- und Gas-Feuerungsanlagen sowie an zentralen Festbrennstofffeuerstätten werde ich

in Geisingen – unterhalb der Autobahn

ab dem 08. Juni 2026 und an den darauffolgenden Tagen

durchführen.

Hinweis: Diesen Termin gebe ich Ihnen deshalb bekannt, damit Sie eventuell erforderliche Wartungsarbeiten an Ihrer Feuerungsanlage rechtzeitig veranlassen können. In diesem Zusammenhang werde ich die nach § 13 Abs. 1 Ziff. 2 Schornsteinfegergesetz vorgeschriebene Feuerstättenschau, d. h. die Prüfung der Schornsteine und Feuerungsanlagen auf ihre Feuersicherheit in allen Gebäuden durchführen. Ich bitte die Hauseigentümer, die Mieter hiervon in Kenntnis zu setzen und dafür zu sorgen, dass der Zutritt zu allen Räumen einschließlich der Boden- und Kellerräume gesichert ist.

Bezirksschornsteinfeger Uwe Fröhlin, Brühlstraße 1, Aulfingen, Telefon 07708 97970, Fax 07708 919797

Erscheinung
Geisinger Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Geisingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2026
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