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Anmeldung Schulkindbetreuung für das Schuljahr 2024/2025

Anmeldung zur Schulkindbetreuung im Schuljahr 2024/2025 Liebe Eltern, als familienbewusste Kommune ist es uns wichtig, die Vereinbarkeit von...

Anmeldung zur Schulkindbetreuung im Schuljahr 2024/2025

Liebe Eltern,

als familienbewusste Kommune ist es uns wichtig, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. In der Schulkindbetreuung bieten wir ein umfangreiches Betreuungsangebot, das sie sowohl vor als auch nach dem Unterricht nutzen können. Die Gemeinde bietet eine verlässliche Betreuung von montags bis donnerstags 7.00 bis 17.00 Uhr und freitags 07.00 Uhr bis 14.15 Uhr an.

Da die Kinder nur in konstanten Gruppen mit möglichst festem Betreuungspersonal betreut werden dürfen, kann es nur ein begrenztes Platzangebot geben.

Das Angebot in der Schulkindbetreuung wird auf maximal 80 Betreuungsplätze begrenzt, was etwa 20 Betreuungsplätzen pro Klassenstufe entspricht.

Um hier bedarfsgerecht entscheiden zu können, wurden Vergabekriterien festgelegt, die angewendet werden, wenn es mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze gibt:

  • wenn die Betreuung zur Sicherung des Kindeswohls notwendig ist
  • wenn der betreuende Elternteil alleinerziehend und berufstätig ist, eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder sich in Ausbildung befindet.
  • wenn beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich in Ausbildung befinden
  • die Anmeldeunterlagen müssen vollständig sein
  • der Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen

Sie finden die Unterlagen zum Download auf unserer Homepage unter www.bodelshausen.de/familie-und-bildung/steinaecker-schule

Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt sind. Nicht vollständig ausgefüllte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Die Anmeldung kann in Papierform im Amt für Kinder, Jugend und Familie oder per E-Mail an schule@bodelshausen.de abgegeben werden. Anmeldefrist für die Anmeldeunterlagen ist der 31.05.2024. Uns ist bewusst, dass die Arbeitgebernachweise nicht immer gleich von Ihrem Vorgesetzten ausgefüllt werden können. Daher können Sie die Arbeitgeberbescheinigungen bis zum 07.06.2024 im Amt für Kinder, Jugend und Familie nachreichen.

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt Gemeinde Bodelshausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2024
von Steinäcker-Schule Bodelshausen
03.05.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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