Die Anmeldezeiten für alle Schularten sind: Mittwoch, 12. und Donnerstag, 13. März 2025, jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr an den jeweiligen Schulen.
Die Entgegennahme der Anmeldedokumente bedeutet nicht die Aufnahme an der weiterführenden Schule. Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes ist über die Aufnahme nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Daher kann zur Bildung annähernd gleich großer Klassen oder bei Erschöpfung der Aufnahmekapazität eine Zuweisung an eine andere Schule erfolgen, wenn dies für die Schülerin oder den Schüler zumutbar ist. Bitte beachten Sie die Regelungen für den Nachweis des Masernschutzes – dieser muss bei der Anmeldung vorgelegt werden.