Am Schulstandort Baltmannsweiler – Hermannstr. 15, erfolgt die Schulanmeldung unserer zukünftigen Erstklässler am Mittwoch, 26. Februar 2025, ab 14:30 Uhr.
Am Schulstandort Hohengehren – Schulstr. 6, erfolgt die Schulanmeldung am Montag, den 24. Februar 2025, ab 15:00 Uhr.
Alle in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldeten, schulpflichtigen Kinder wurden schriftlich eingeladen. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Kinder, die nach dem 30. Juni 2025 und bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, werden schriftlich eingeladen, wenn die betreffenden Erziehungsberechtigten über die Kooperation Schule-Kindertageseinrichtung Interesse an einer vorzeitigen Aufnahme bekundet haben. Diese Kinder können vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn auf Grund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schule. Bestehen Zweifel am hinreichenden geistigen und körperlichen Entwicklungsstand des Kindes, zieht die Schule ein Gutachten des Gesundheitsamtes bei. Wird dem Antrag stattgegeben, beginnt die Schulpflicht mit Aufnahme in die Schule.
Aus organisatorischen Gründen haben wir zeitlich gestaffelt zur Anmeldung eingeladen.
Wir bitten die Erziehungsberechtigten, die im Schreiben angegebene Zeit einzuhalten.
Neben dem einzuschulenden Kind sind auch die erforderlichen Unterlagen (siehe Einladungsschreiben) möglichst bereits ausgefüllt mitzubringen.
Friedemann Warth und Marlen Rommel
Schulleitung
Grundschule Baltmannsweiler-Hohengehren
verwaltung@schule-bwhg.de