NUSSBAUM+
Bildung

Anmeldung zur Einschulung in die Grundschule zum Schuljahr 2025/26

Am 1. August 2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 30.06.2018 und dem 30.06.2019 geboren sind. Die Anmeldungen an der Grundschule des...

Am 1. August 2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 30.06.2018 und dem 30.06.2019 geboren sind.

Die Anmeldungen an der Grundschule des Schulverbunds Süßen finden von Montag, 17. Februar bis einschl. Donnerstag, 20. Februar 2025 jeweils nachmittags statt.

Die Erziehungsberechtigten haben persönliche Anmeldetermine erhalten!

Kinder, die zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.06.2020 geboren wurden, können eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen. Für sie gelten dieselben Aufnahmebedingungen wie für die bis zum 30.06.2019 geborenen Kinder.

Damit ist die Möglichkeit gegeben, schulfähige und interessierte Kinder zum pädagogisch richtigen Zeitpunkt einzuschulen. Eltern, die dies in Erwägung ziehen, bitten wir uns dies schnellstmöglich mitzuteilen.

Erscheinen Kinder nicht schulfähig, können Eltern den Antrag stellen, dass ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Dem geht eine umfassende Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindergarten und Kooperationslehrerin voraus.

Auch von schulischer Seite kann zu einer Zurückstellung geraten werden, sofern sich während der Kooperationszeit bei Kindern Auffälligkeiten zeigen.

Alle Kinder, die schon zum 1. August 2024 schulpflichtig waren und zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.

Erscheinung
Süßener Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 07/2025
Süßener Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025
von Schulverbund Süßen
06.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Süßen
Kategorien
Bildung
Panorama
Schulen
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto