Keinem Gemeinderat fällt es leicht, Gebühren zu erhöhen. Besonders dann nicht, wenn es sich um Gebühren für die Betreuung von Kindern handelt und damit diejenigen stärker belastet werden, die für unsere Zukunft sorgen und sie sichern, Familien mit Kindern nämlich. Steigende Material- und Energiepreise, nicht zuletzt auch steigende Personalaufwendungen machen Anpassungen aber notwendig.
Die Kostensteigerung für die Kinderbetreuung der unter 3-jährigen Kinder beträgt seit der letzten Anpassung 2024 laut uns vorgelegter Kalkulation ca. 10 %. Mit einer Erhöhung der Benutzungsgebühren von 7,3 % entspricht der Gemeinderat einer Empfehlung der kommunalen Landesverbände und bleibt unter der tatsächlichen Betriebskostensteigerung. Eine von Verbänden empfohlene Elternbeteiligung von 20 % wird trotz Anpassung deutlich unterschritten. Die Elternbeteiligung steigt im U3-Bereich von 16 % auf gerade mal 17 %. Die CDU-Fraktion stimmt einer Gebührenbefreiung der Eltern dann zu, wenn das Land alle Kosten übernimmt. Das Land ist aber erst zuständig, wenn es sich bei der U3-Betreuung um Bildungseinrichtungen handelt. Bisher sind es Betreuungseinrichtungen und damit Pflichtaufgabe der Kommunen, deren Kosten vom Land Baden-Württemberg zwar bezuschusst, nicht aber vollständig übernommen werden. Nicht nachvollziehbar ist, dass einige Kolleginnen und Kollegen eine Gebührenanpassung ablehnen, wohl wissend, dass die Stadt dann auf noch höheren Kosten sitzen bleibt. Die Mitglieder der CDU-Fraktion im zuständigen Verwaltungsausschuss, Stadtrat Jochen Müller und CDU-Fraktionsvorsitzender Uli Roß stimmten deshalb schon im Ausschuss der Gebührenänderung zu:„Die Anpassung ist laut Kalkulation notwendig und gerechtfertigt. Sie bleibt hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück.“ Die CDU-Fraktion im Gemeinderat schloss sich dieser Meinung an und stimmte einer Anpassung auch zur Sicherung des städtischen Haushalts zu. (ur)