
Mit Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 (01.08.2026) startet an der Grundschule Altbach voraussichtlich die Ganztagsschule in Wahlform. Dadurch verringern sich die Betreuungszeiten im Rahmen der kommunalen Betreuung, so dass die entsprechende Satzung angepasst werden musste. Zudem wurde bereits zum 01.09.2025 die Frühbetreuung abgeschafft; auch diese Änderung ist nun in der neuen Satzung abgebildet.
Die Betreuungsgebühren haben in den vergangenen Jahren knapp 40 % der jährlichen Kosten gedeckt. Die Gemeinde Altbach bezuschusst das Betreuungsangebot in der Grundschule jedes Jahr mit einem hohen sechsstelligen Betrag. So lag der Zuschuss der Gemeinde Altbach für die angebotene Betreuung sowie das Mittagessen im Jahr 2024 bei 349.518,15 €. Um über die Betreuungsgebühren weiterhin einen Kostendeckungsgrad von ca. 40 % zu erreichen, wurden die Gebühren neu kalkuliert.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.01.2026 die Neufassung der „Satzung zur Erhebung von Gebühren für die kommunale Betreuung an der Grundschule Altbach", gültig ab 01.08.2026 beschlossen. Den genauen Wortlaut dieser Satzung finden Sie in diesem Amtsblatt unter „Amtliches“.
Kommunale Betreuung:
Ab dem neuen Schuljahr 2026/2027 deckt die kostenpflichtige, kommunale Betreuung folgende Betreuungszeiten ab:
Modul 2: 14.00 bis 16.00 Uhr
(nur bei Buchung von Modul 1)
(nur für in der Ganztagsschule angemeldete Kinder)
Modul 5: 14.00 bis 16.00 Uhr
(nur bei Buchung von Modul 4)
Die Schulzeiten im Rahmen der kostenfreien Ganztagsschule in Wahlform decken folgende Zeiten ab:
Die Kombination aus Ganztagsschule und ergänzender kommunaler Betreuung schafft somit die Voraussetzungen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Rechtsanspruch umfasst von Montag bis Freitag jeweils acht Zeitstunden und gilt auch für die Ferienzeit (ausgenommen 20 Werktage im Jahr). Er wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
Die monatlichen Gebührenfür die kommunale Betreuung betragen ab August 2026 (der August ist immer beitragsfrei):
Gebühren für das Modul 1, Modul 2, Modul 4 und Modul 5 (Modul 2 nur buchbar, wenn Modul 1 gebucht wurde; Modul 5 nur buchbar, wenn Modul 4 gebucht wurde) Pro gebuchtem Modul: | Gebühr ab 01.08.2026 |
| Familien mit 1 Kind: | 36,00 € |
| Familien mit 2 Kindern: | 28,00 € |
| Familien mit 3 Kindern: | 20,00 € |
| Familien mit 4 und mehr Kindern: | 15,00 € |
Gebühren für das Modul 3: (nur für in der GTS angemeldete Kinder) | Gebühr ab 01.08.2026 |
| Familien mit 1 Kind: | 54,00 € |
| Familien mit 2 Kindern: | 42,00 € |
| Familien mit 3 Kindern: | 29,00 € |
| Familien mit 4 und mehr Kindern: | 23,00 € |
Bei Buchung von vier und mehr Modulen beträgt der Höchstbetrag pro Monat: | Gebühr ab 01.08.2026 |
| Familien mit 1 Kind: | 143,00 € |
| Familien mit 2 Kindern: | 110,00 € |
| Familien mit 3 Kindern: | 77,00 € |
| Familien mit 4 und mehr Kindern: | 60,00 € |
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten auf Antrag auf diese Beträge eine Ermäßigung von 50 %. Die Ermäßigung muss vor Inanspruchnahme der Betreuung beim Rathaus beantragt werden. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Bei der Bemessung des Elternbeitrags werden alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, die im gleichen Haushalt leben, berücksichtigt.
Die monatlichen Gebühren für das Mittagessen bleiben unverändert und betragen ab 01.08.2026 weiterhin (der August ist immer beitragsfrei):
Mittagessen | Gebühr ab 01.08.2026 |
| Teilnahme am Mittagessen an 5 Tagen/Woche: | 88,50 € |
| Teilnahme am Mittagessen an 4 Tagen/Woche | 71,00 € |
| Teilnahme am Mittagessen an 3 Tagen/Woche | 53,50 € |
| Teilnahme am Mittagessen an 2 Tagen/Woche | 35,50 € |
| Teilnahme am Mittagessen an 1 Tag/Woche | 18,00 € |
Für Inhaber von Essensgutscheinen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ist die Teilnahme am Mittagessen kostenlos. Der Gutschein muss vor der ersten Teilnahme am Mittagessen auf dem Rathaus Altbach vorgelegt werden. Ansonsten ist keine Ermäßigung möglich.
Die Teilnahme am Mittagessen ist ab dem Schuljahr 2026/2027 nicht mehr verpflichtend. Alternativ können die Eltern ihren Kindern ein Vesper für die Mittagspause mitgeben.
Ferienbetreuung:
Künftig muss – bis auf 20 Werktage im Jahr – in allen Ferien eine Ferienbetreuung mit mindestens acht Betreuungsstunden angeboten werden.
Je nachdem, wie die Ferien, die beweglichen Ferientage und die Feiertage über das Jahr hinweg verteilt sind, sollen voraussichtlich folgende Ferienbetreuungszeiten angeboten werden:
Es wird somit kein Angebot in den Weihnachtsferien und in zwei Wochen der Sommerferien (2 und 3 oder 4 und 5; immer im Wechsel) sowie an einzelnen Brückentagen geben.
Die Ferienbetreuungszeiten werden jährlich neu zwischen der Schule und der Verwaltung abgestimmt, sobald der Ferienplan für das jeweilige Schuljahr vorliegt und vor der Anmeldefrist veröffentlicht.
Wie bisher wird es in den Ferien keine Familienstaffelung geben, sondern die Gebühren werden für alle einheitlich sein.
Diese Ferienbetreuungszeiten werden ab den Herbstferien 2026 angeboten:
(mit Vesper oder warmes Mittagessen für zusätzlich 5,50 €/Essen)
Auch hier ist die Teilnahme am Mittagessen ab dem Schuljahr 2026/2027 nicht verpflichtend. Alternativ zur Buchung des Mittagessens können die Eltern ihren Kindern ein Vesper für die Mittagspause mitgeben.
Anmeldemodalitäten:
Gemäß den Regelungen im Schulgesetz müssen die Eltern bis spätestens zum 15. März eines Jahres ihren Betreuungsbedarf für das komplette folgende Schuljahr inkl. Ferienbetreuung anmelden.
Konkret bedeutet dies für das Schuljahr 2026/2027:
Die Eltern müssen ihre Kinder sowohl für die Ganztagsschule, für die kommunale Betreuung als auch für das Mittagessen für das komplette Schuljahr 2026/2027 spätestens bis zum 25.02.2026 anmelden. Eine Um- oder Abmeldung sowie komplette Neu-Anmeldung ist nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Lediglich eine Um-, Ab- oder Neu-Anmeldung bezüglich des Mittagessens wird zum 01.01. eines jeden Jahres eingeräumt.
Auch für die Ferienbetreuung muss die Anmeldung zukünftig sehr frühzeitig erfolgen:
Bei Rückfragen stehen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung:


