In der letzten Gemeinderatssitzung war u.a. die Festlegung der neuen Hebesätze für die Grundsteuerfestlegung Gegenstand der Diskussion. Wir hatten hierbei in der Stellungnahme auf die unbefriedigende Vorgehensweise zur Ermittlung der Steuer bezogen und diese Schritte kritisiert. Maßgeblich werden für die Bürger nicht nachvollziehbare Vorgehensweisen geschaffen, die schwer vermittelbar sind. Hierzu legt das Finanzamt im dreistufigen Verfahren Bodenrichtwerte zugrunde, deren Zustandekommen teilweise sehr fragwürdig ist.
Letztlich ist es Aufgabe der Kommune, einen Multiplikationsfaktor festzulegen, der in der Bürgerschaft als dominierender Faktor aufgenommen wird. Dabei ist es die Aufgabe der Verwaltung, einen Satz für Grundsteuer A und B zu ermitteln, der unter dem Strich der Kommune Aufkommensneutralität verschafft, also die Einnahmen nicht wesentlich mehr oder weniger im Vergleich zu den letzten Jahren sind.
Schließlich ist es gelungen, mit den Hebesätzen 510 v.H (A) bzw. 297 v.H. (B) einen akzeptablen Wert zu finden, der im gesamten Gremium Zustimmung erfahren hatte.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der CDU-Homepage. www.cdu-badrappenau.de (TR)