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Anpassung der Verkehrsregelungen aus Lärmschutzgründen

In den Ortsdurchfahrten von Erbstetten und Burgstall gelten ab sofort neue Verkehrsregelungen zur Verbesserung des Lärmschutzes. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit...

In den Ortsdurchfahrten von Erbstetten und Burgstall gelten ab sofort neue Verkehrsregelungen zur Verbesserung des Lärmschutzes.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde auf den betroffenen Durchfahrtsstraßen flächendeckend von bislang 50 km/h auf 40 km/h reduziert. Ziel der Maßnahme ist es, die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner spürbar zu verringern und die Aufenthaltsqualität in den Ortslagen zu verbessern.

Die bereits bestehenden Tempo-30-Zonen bleiben weiterhin unverändert bestehen.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Beschilderung und um rücksichtsvolles Fahren.

Erscheinung
Die Brücke Burgstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2026
von Gemeinde Burgstetten
26.05.2026
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