Der Gemeinderat der Gemeinde Kusterdingen hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2022, zuletzt geändert durch Beschluss vom 18. Dezember 2024, die Anpassung der Benutzungs- und Gebührenordnungen an § 2b UStG beschlossen:
Änderung der Anlage zur Badeordnung – Eintrittspreise der Schwimmhalle
ab 1. Januar 2002
Die Anlage zur Badeordnung – Eintrittspreise der Schwimmhalle ab 1. Januar 2002 wird wie folgt geändert:
Es wird folgende Ergänzung eingefügt:
Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.
Änderung der Gebührenordnung für die Benutzungsordnung von Gemeindeeinrichtungen
Die Gebührenordnung für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, zuletzt geändert am 19. Mai 2010, wird wie folgt geändert:
Es wird folgende Nummer 10, nach 9., eingefügt:
10. Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.
In-Kraft-Treten
Diese Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnungen und der Richtlinien treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Für Entgelte, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem In-Kraft-Treten zu entrichten sind, gelten für die Bemessung die Bestimmungen, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gegolten haben.
Kusterdingen, den 19. Dezember 2024
gez. Dr. Soltau
Bürgermeister