Aus den Rathäusern

Ansprechpartner bei Belästigungen durch Wespen und Hornissen

Der Frühling hält Einzug. Wespen und Hornissen schwirren wieder durch die Luft und bauen Nester. Dies stellt in manchen Fällen eine Plage dar. Jedoch...

Der Frühling hält Einzug. Wespen und Hornissen schwirren wieder durch die Luft und bauen Nester. Dies stellt in manchen Fällen eine Plage dar.

Jedoch dürfen Wespen und Hornissennester nicht ohne Weiteres entfernt oder umgesiedelt werden. Wespen genießen einen allgemeinen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Hornissen gehören zu den besonders geschützten Tierarten.

Vor der Entfernung der Nester oder der Umsiedlung der Völker ist eine vorherige Beratung durch Fachberater des Landratsamtes Rottweil, Untere Naturschutzbehörde, erforderlich. Teilweise muss eine Genehmigung bei der Naturschutzbehörde eingeholt werden.

Die Freiwillige Feuerwehr Dornhan kann Ihnen in den Fällen einer Beseitigung eines Nestes oder der Umsiedlung der Tiere nicht weiterhelfen, da auch sie die Nester nur nach vorheriger Beratung und Begutachtung durch einen Fachberater entfernen darf.

Gerne dürfen Sie das Landratsamt Rottweil, Untere Naturschutzbehörde unter Tel. 0741 244-246 kontaktieren, wenn es bei Ihnen ein Wespen- oder Hornissennest gibt, das Sie entfernt haben möchten.

Sofern die Freiwillige Feuerwehr Dornhan nach der Vorberatung zur Beseitigung der Nester gerufen wird, ist dieser Einsatz kostenersatzpflichtig.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.landkreis-rottweil.de --> Service & Verwaltung --> Ämter & Sachgebiete --> Bau-, Naturschutz- und Gewerbeaufsichtsamt --> direkt zu: Naturschutz --> Wespen- und Hornissenschutz.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Dornhan
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025

Orte

Dornhan

Kategorien

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