Herrenbachstausee, Brücke zwischen zwei Seen
Sonntag, 23.11.2025
Treffpunkt: 9 Uhr am Haus der Bürger
Neckarstraße 56, 71686 Remseck am Neckar
Anreise: gemeinsam mit Bus und Autos
Dauer: ca. 5 Stunden
Wir treffen uns um 9 Uhr vor dem Haus der Bürger und fahren zusammen nach Adelberg. Die Fahrt organisieren wir, und sie wird ca. 60 Minuten dauern. Wir gehen etwa 6 km. Wenn das Wetter angenehm ist, werden wir uns setzen und gemeinsam Tee trinken, sofern es nicht regnet oder zu kalt ist.
Anmeldung und Kontakt: Danny Alkhaldy
Tel. 015730024101, sportmittler@vereine-in-remseck.de
Wir freuen uns auf einen spannenden Vormittag mit euch!
Die verfügbaren Plätze sind begrenzt und hängen von der Anzahl der mitreisenden Autos ab. Möchtest du mit deinem eigenen Auto reisen? Bitte gib uns Bescheid und teile uns mit, wie viele zusätzliche Personen mitfahren können.
Immer montags um 17:00 Uhr in der Ludwigsburger Straße 24 in Neckargröningen. Sie haben gut erhaltene Fahrräder, die Sie gern abgeben würden? Fragen Sie gern nach unter unserer E-Mail-Adresse oder telefonisch.
Das nächste Treffen für Interessierte und Mitarbeitende ist am 26.1.2026.
Im Rahmen ihres „Sicherheitspakets“ hat die Bundesregierung im Herbst 2024 ermöglicht, Menschen im Dublin-Verfahren (das sind Asylsuchende, bei denen geprüft wird, welcher EU-Staat für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig ist) vollständig von Sozialleistungen auszuschließen, um ihre Ausreise zu erzwingen. Vorgesehen sind nur eine zweiwöchige Übergangsfrist sowie Ausnahmen in besonderen Härtefällen; und das, obwohl die Dublin-Verordnung eine „freiwillige Ausreise“ gar nicht kennt. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg verurteilt diese Praxis als unmenschlich und politisch illegitim.
Im Mai 2025 nun wies das baden-württembergische Justiz- und Migrationsministerium die Aufnahmebehörden an, Aufenthaltsgestattungen von Menschen im Dublin-Verfahren für ungültig zu erklären und stattdessen eine neue „Dublin-Verfahrensbescheinigung“ auszustellen. Damit wird der Weg für einen flächendeckenden Leistungsausschluss frei. Sozialgerichte kommen im Eilverfahren jedoch immer wieder zum Ergebnis, dass ein völliger Ausschluss jeglicher Versorgung verfassungs- und europarechtswidrig ist. Auch der UN-Sozialausschuss hat Deutschland wegen Verstößen gegen soziale Menschenrechte kritisiert.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, diese Praxis umgehend zu beenden. Das Ministerium solle die Behörden anweisen, den totalen Leistungsausschluss nicht anzuwenden. Vorbild könne Rheinland-Pfalz sein, wo Betroffene bis zur tatsächlichen Ausreise ein Mindestmaß an Leistungen erhalten. Eine solche Vorgehensweise stärke den Rechtsstaat und verhindere rechtswidrige Verwaltungspraxis. Was jedoch nicht gestärkt wird, ist die so dringende Solidarität mit Schutzsuchenden. Deutschland wird zu einer Abschiebegesellschaft. (-dj-)


