Keine Mehrheit fanden zwei Anträge der AfD-Fraktion, die sich zum einen auf die Plakatierungsrichtlinien bezogen, zum anderen eine Reduzierung des Gewerbesteuerhebesatzes forderte.
Der Gemeinderat hatte 2017 die Plakatierungsrichtlinie auf gesetzlicher Basis beschlossen. Die Wahlwerbung auf bestimmte definierte Flächen (Plakatierwände) zu beschränken, wie im Antrag formuliert, würde für die Genehmigungsbehörde einen erheblichen Genehmigungs- und Kontrollaufwand bedeuten.
Aktuell entfällt sechs Wochen vor dem Termin einer allgemeinen Wahl die Erlaubnispflicht und bestimmte Bereiche sind generell von der Plakatierung ausgeschlossen.
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