Seit 2016 führt die Stadt Kirchheim unter Teck eine zentrale Antragstellung für Zuschüsse in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung und Sport durch. Anträge für das Kalenderjahr 2027 können bis zum 16. März 2026 gestellt werden.
Antragsberechtigt sind unter anderem Kirchen, Vereine, Organisationen, Jugendarbeitsstellen oder Träger der Altenhilfe. Beantragt werden können Zuschüsse mit jährlicher Bewilligung oder einen einmaligen Projektzuschuss im Jahr 2027. Bereits festgelegte Regelzuschüsse müssen nur einen Antrag stellen, wenn der Zuschuss angepasst werden soll. Ansonsten wird dieser wie gehabt in die Zentrale Antragsstellung aufgenommen.
Für die Bereiche Bildung und Sport, Kultur sowie Soziales gibt es jeweils ein eigenes Formular, das auf www.kirchheim-teck.de/formulare heruntergeladen und ausgefüllt werden kann. Die Antragsformulare müssen bis spätestens 16. März 2026 per E-Mail an zuschussantraege-sks@kirchheimteck.de an die Stadtverwaltung gesendet werden.
Die Entscheidung über die Anträge trifft anschließend der Gemeinderat. Diesem werden die Anträge im Frühsommer 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für Rückfragen stehen bei der Stadtverwaltung zur Verfügung: