Die SPD-Fraktion stellte im Gemeinderat den Antrag, den früher bestehenden Lärmschutzwall entlang der Schorndorferstraße in Fortführung des neu errichteten Lärmschutzwalles, der auf Höhe der Hohenstaufenstraße erbaut wurde, wieder aufzuschütten.
Nach der Errichtung des Lärmschutzwalles wurde das städtische Grüngrundstück im Anschluss an die Sammelgaragen in der Hohenzollernstraße von der Firma, die den Lärmschutzwall ausgeführt hat, komplett eingeebnet und somit auch der seither bestehende Lärmschutz beseitigt.
Da nicht abzusehen ist, wann und ob überhaupt dieses Grundstück bebaut wird, haben wir beantragt, den Erdwall, der nicht die gleiche Dimension wie der neu erbaute haben muss und durch reine Erdaufschüttung erfolgen könnte, wieder bis zum Gebäude Hohenzollernstr. 4 (vormals Süßwaren Spieth) aufzuschütten.
Wir erinnerten bei der Antragstellung an ein 2016 von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten zur schalltechnischen Wirksamkeit eines Lärmschutzwalles an der Schorndorfer Straße zwischen Talweg und Teckplatz. Dieses ergab, dass sich je nach Höhe eines Walls (2 m oder 3,5 m hoch) eine Lärmminderung für die Häuser der Rechbergstraße bis zu 7 dB erreichen lässt! Daher ist der Schallschutz an dieser Stelle dringend nötig!